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Schlichter & Mediator

Schnell. Günstig. Verbindlich. Vollstreckbar. 
Lassen Sie sich nicht auf nervenaufreibende juristische Auseinandersetzungen ein.
Ihr Projekt verzeiht Ihnen keine Verzögerungen.

Die Schlichtungsstelle Bau und IT ist eine staatlich anerkannte Gütestelle. Vereinbarungen, die vor ihr geschlossen werden, können für vollstreckbar erklärt werden: Eine wirklich clevere Alternative zu gerichtlichen Verfahren. 

Digitale Kommunikation, persönliches Engagement, fachliche Kompetenz und die Reduktion auf die wesentlichen Streitpunkte garantieren Ihnen einen Schlichtungsvorschlag mit Augenmaß binnen 7 Tagen.

Manche Dinge brauchen einfach Zeit. 
Die nachhaltigste Lösung intrapersoneller Konflikte ist die Mediation. Lassen Sie sich von mir bei Ihrer Lösung einer Konfliktsituation unterstützen. 

Auch für Anwälte 

ideal

Projekte sind anfällig für Streitigkeiten.          

        Nutzen Sie die clevere Alternative zum Gericht! 

10 starke Vorteile für Mandanten

1.  Sie sparen sich viel Zeit

2.  Sie sparen in der Regel einiges an Kosten

3.  Die Beziehung zum Konfliktpartner bleibt erhalten  

 

4.  Ihre Informationen dringen nicht an die Öffentlichkeit

5.  Sie können jederzeit abbrechen

6.  Die Verjährung wird durch den Antrag gehemmt

7.  Der Rechtsweg bleibt bei Erfolglosigkeit erhalten

8.  Es werden technische, kaufmännische, rechtliche und 

     zwischenmenschliche Aspekte beachtet

9.  Die erzielten Lösungen sind nachhaltig und rechtlich

     verbindlich

10. Auf Wunsch werden die Vereinbarungen für vollstreckbar           erklärt

Schlichtung

Schnelle Abwicklung des Verfahrens

Hemmung der Verjährung durch Antragstellung

Die Beziehung zu Ihrem Mandanten bleibt unangetastet

Volle Integration bei voller Transparenz im Verfahren

Alle Gebühren wie in sonstigen Verfahren auch

Vollstreckbarkeit der getroffenen Vereinbarungen

Konflikte nehmen keine Rücksicht auf "anwaltsübliche Geschäftszeiten".

                                        Warum sollte die Lösung dann in dieses Zeitkorsett gepresst werden?

Ich biete schnelle Lösungen rund um die Uhr! 

4 Schritte in 7 Tagen, und Sie können wieder in Ruhe arbeiten! 

Laden Sie den Antrag auf Durchführung einer Schlichtung24 herunter und füllen Sie diesen aus
Fügen Sie Stellungnahmen, Lichtbilder oder Gutachten bei

Zahlen Sie die Grundgebühr für die Schlichtung24 

2. Schritt

Ihre Unterlagen werden binnen 48 Stunden geprüft

Soweit erforderlich, erfolgen bilaterale Rückfragen oder eine gemeinsame Erörterung binnen weiterer 48 Stunden

3. Schritt

Binnen weiterer 72 Stunden erhalten Sie einen schriftlichen Lösungsvorschlag

Soweit Sie bei Antragstellung erklärt haben, dass der Vorschlag nicht verbindlich sein soll, wird dieser auf Wunsch der Parteien weiter verhandelt, bis eine einvernehmliche Lösung erreicht ist

4. Schritt

Gemeinsamer Antrag

Prüfung und
ggfs. Erörterung

Vorschlag und Einigung

1. Schritt

Auf Antrag einer Partei wird die Lösungsvereinbarung vom Amtsgericht Reutlingen für vollstreckbar erklärt

Der Titel wird dann unverzüglich zur Zustellung übergeben.  

Vollstreckbar-
erklärung

Schlichtung24

Preise und Formalien

Ein faires, transparentes Verfahren ist die Voraussetzung für eine erfolgreiche Schlichtung und Mediation. Das gilt auch für die Kosten. 

Wie die Schlichtung und Mediation bei der Schlichtungsstelle Bau und IT im Detail ablaufen, entnehmen Sie bitte der geltenden Verfahrensordnung. Benötigte Dokumente finden Sie im Downloadbereich.

 

Um Kosten muss man kein Geheimnis machen.

Die Kosten für das Güteverfahren betragen für die Durchführung des Verfahrens im Allgemeinen 200,00 EUR.

Für die Durchführung der Schlichtung24 beträgt die Grundgebühr 1.500,00 EUR.

Für die Durchführung des Verfahrens fallen folgende Stundenhonorare an:

200,00 EUR bei einem Gegenstandswert bis 50.000,00 EUR                        

300.00 EUR bei Gegenstandswert von 50.000,01 EUR bis 100.000,00 EUR     
400,00 EUR bei Gegenstandswerten über 100.000,00 EUR

 

Kommt zwischen den Beteiligten eine Vereinbarung zustande, die als Vollstreckungstitel geeignet ist, erhalte ich zusätzlich in Anlehnung an das Gesetz zur Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Nr. 1002 VV RVG) eine Erledigungsgebühr in Höhe einer 1,5 Gebühr aus dem Gegenstandswert des Konflikts.  

 

Hinzu kommen Spesen und Auslagen gemäß der Verfahrensordnung.                        

Preise und Formalien
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